Klicken Sie hier zum Herunterladen der AGBs in PDF-Format.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen  in der Fassung vom 29.09.2007

 

 

 
 

 


§ 1 Geltung

(1) Unsere AGB gelten für alle Ansprüche zwischen SunStop Bayern GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner (im folgenden "Vertragspartner").
(2) Unsere AGB haben auch Geltung für alle zukünftigen Ansprüche zwischen SunStop Bayern GmbH und dem Vertragspartner.

(3) Es gilt die jeweilige bei Vertragsschluss gültige Fassung unserer AGB. – auch Einsehbar unter Internetadresse: www.sunstop-bayern.de

 

§ 2 Ausschließliche Geltung

(1) Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners weisen wir hiermit ausdrücklich zurück.

(2) Unsere AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Vertragspartners unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

 

§ 3 Leistung, Leistungserbringung

(1) Der Leistungsinhalt ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Vertrag oder Angebot seitens SunStop Bayern GmbH.

(2) Nach unterzeichneter Auftragsbestätigung sind unsere Aufträge verbindlich.

(3) Kundenspezifische Maßprodukte (Sonnenschutzsysteme z.B. Rollos etc., Insektenschutzsysteme z.B. Spannrahmen etc.) sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

§ 4 Preise, Zahlungen und Zahlungsmodalitäten

(1) Der Zahlungsanspruch entsteht mit Bestätigung des Auftrags/Angebots durch den Vertragspartner. Die Stornierung eines Auftrages durch den Vertragspartner ist vor Ausführung der Leistung durch SunStop Bayern GmbH möglich, bedingt jedoch eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragwertes.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.

(3) SunStop Bayern GmbH kann vom Vertragspartner für in sich abgeschlossene Teile einer zu erbringenden Leistung Abschlags- oder Teilzahlungen bis zu 50% verlangen, soweit die erbrachten Leistungen vertragsgemäß sind.

(4) Ist der Vertragspartner in Verzug, so ist SunStop Bayern GmbH berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.

 

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Gegen Forderungen von SunStop Bayern GmbH kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur befugt, wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 6 Gewährleistung, Leistungsstörungen

(1) Für Warenlieferungen leistet SunStop Bayern GmbH Gewähr, indem sie nach eigenem Ermessen kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Der Vertragspartner ist in der Regel erst nach Fehlschlagen von zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuchen berechtigt, wahlweise Minderung oder Wandlung zu verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelung des § 9.

(2) Die Mängeleinrede des § 478 BGB ist ausgeschlossen, wenn das Vorliegen des Mangels nicht unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

(3) Für den Fall, dass sich SunStop Bayern GmbH mit einer ihr obliegenden Leistung im Verzug befindet oder diese Leistung unmöglich wird, stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Rechte zu. Die Ansprüche des Vertragspartners bestehen jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelung des § 9.

(4) Garantien: Sunstop Bayern GmbH: Auf Mechanikteile von Lamellen/Rollos 3 Jahre, Außenfolie 2 Jahre, Innenfolie 3 Jahre –

Insektenschutzsysteme:  auf Rahmen 5 Jahre.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) An gelieferten Sachen behält sich SunStop Bayern GmbH das Eigentum, bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis/Angebot, vor. Soweit der Verkauf eines Rechtes oder die Einräumung von Rechten an einem solchen betroffen sind - insbesondere auch urheberrechtliche Nutzungsrechte - erwirbt der Vertragspartner das Recht oder das Recht zur Nutzung erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis. (2) Unbeschadet sonstiger Rechte ist SunStop Bayern GmbH berechtigt, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Vertragspartner angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

 

§ 8 Überlassene Gegenstände

Von SunStop Bayern GmbH vermietete oder leihweise zur Nutzung überlassene Gegenstände sind vom Vertragspartner sorgsam zu behandeln. Nach Beendigung der Miet- oder Verleihzeit sind diese unaufgefordert zurückzugeben. Die überlassenen Gegenstände dürfen nicht verändert, weiterverkauft, verliehen oder verpfändet werden.

 

§ 9 Haftung

(1) SunStop Bayern GmbH haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt für vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche, insbesondere eine Haftung aufgrund positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung.

(2) Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie wegen arglistiger Täuschung haftet SunStop Bayern GmbH bei jeder schuldhaften Verletzung. Die Haftung ist jedoch der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.

(3) Die Haftung für Mangelfolgeschäden aufgrund zugesicherter Eigenschaften ist ausgeschlossen, sofern die Zusicherung nicht gerade vor der eingetretenen Folge schützen sollte.

(4) Für andere Haftungsgründe als die des Absatzes 3 haftet SunStop Bayern GmbH bei einfachen Erfüllungsgehilfen nur für grobes Verschulden und Vorsatz. Der Höhe nach ist in diesen Fällen die Haftung begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Im Falle von Warenlieferungen geht mit der Absendung an den Vertragspartner, spätestens aber mit Verlassen des Unternehmenssitzes der SunStop Bayern GmbH die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Vertragspartner über, soweit die Ware auf dessen Wunsch an ihn versandt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§ 10 Datenschutz

(1) SunStop Bayern GmbH weist darauf hin, dass im Rahmen von Vertragsbeziehungen Daten erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Soweit dies zur vereinbarungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich ist, werden Daten auch an Dritte übermittelt.

(2) Darüber hinaus werden die Daten von SunStop Bayern GmbH ausschließlich zu internen Marktforschungs- und eigenen Marketingzwecken verwendet. Eine Weitergabe an Dritte außer zu dem in Absatz 1 genannten Zweck erfolgt nur soweit dies gesetzlich vorgesehen oder gerichtlich angeordnet ist.

(3) Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, unentgeltlich vollständige Auskunft betreffend der über ihn gespeicherten Daten zu erhalten. Seine Einwilligungserklärung kann der Vertragspartner jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

 

§ 11 Abtretungsverbot

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Ansprüche gegen SunStop Bayern GmbH an Dritte abzutreten, soweit nicht SunStop Bayern GmbH der Abtretung schriftlich zustimmt.

 

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort - sowohl für Zahlungen als auch für Lieferungen - ist der Unternehmenssitz der SunStop Bayern GmbH.

(2) Soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

(3) Für die Rechtsverhältnisse zwischen SunStop Bayern GmbH und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.

 

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt.

 

§ 14  Vertretungsberechtigung

Zur Vereinbarung von Abweichungen oder Ergänzungen von den vorstehenden Regelungen, sind nur alle Gesellschafter der SunStop Bayern GmbH gemeinschaftlich oder ein von diesen Personen schriftlich Bevollmächtigter berechtigt. Anderen Personen fehlt die hierfür erforderliche Vertretungsmacht.

 

 

SunStop Bayern GmbH - Geschäftsführer: Thomas Holm, Dr. Manfred Kräss - Sitz der Gesellschaft: München - Amtsgericht München HRB 169677 - Ust-ID: DE257003084