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Allgemeine
Geschäftsbedingungen in der Fassung
vom 29.09.2007
§ 1 Geltung
(1)
Unsere AGB gelten für alle Ansprüche zwischen SunStop Bayern GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner (im
folgenden "Vertragspartner").
(2) Unsere AGB haben auch Geltung für alle zukünftigen Ansprüche zwischen
SunStop Bayern GmbH und dem Vertragspartner.
(3) Es gilt die jeweilige bei
Vertragsschluss gültige Fassung unserer AGB. – auch Einsehbar unter
Internetadresse: www.sunstop-bayern.de
§ 2
Ausschließliche Geltung
(1) Unsere AGB gelten
ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des
Vertragspartners weisen wir hiermit ausdrücklich zurück.
(2) Unsere AGB gelten auch
dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des
Vertragspartners unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
§ 3 Leistung,
Leistungserbringung
(1) Der Leistungsinhalt
ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Vertrag oder Angebot seitens
SunStop Bayern GmbH.
(2) Nach unterzeichneter
Auftragsbestätigung sind unsere Aufträge verbindlich.
(3) Kundenspezifische
Maßprodukte (Sonnenschutzsysteme z.B. Rollos etc., Insektenschutzsysteme z.B.
Spannrahmen etc.) sind vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 4 Preise,
Zahlungen und Zahlungsmodalitäten
(1) Der Zahlungsanspruch entsteht mit Bestätigung des Auftrags/Angebots
durch den Vertragspartner. Die Stornierung eines Auftrages durch den
Vertragspartner ist vor Ausführung der Leistung durch SunStop Bayern GmbH
möglich, bedingt jedoch eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragwertes.
(2) Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Abzug von
Skonto ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
(3) SunStop Bayern GmbH kann
vom Vertragspartner für in sich abgeschlossene Teile einer zu erbringenden
Leistung Abschlags- oder Teilzahlungen bis zu 50% verlangen, soweit die
erbrachten Leistungen vertragsgemäß sind.
(4) Ist der Vertragspartner
in Verzug, so ist SunStop Bayern GmbH berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 %
p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Das
Recht zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.
§ 5
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Gegen Forderungen von
SunStop Bayern GmbH kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
(2) Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur befugt, wenn der Gegenanspruch
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6
Gewährleistung, Leistungsstörungen
(1) Für Warenlieferungen
leistet SunStop Bayern GmbH Gewähr, indem sie nach eigenem Ermessen kostenlos
nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Der Vertragspartner
ist in der Regel erst nach Fehlschlagen von zwei Nachbesserungs- bzw.
Nachlieferungsversuchen berechtigt, wahlweise Minderung oder Wandlung zu
verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nur im Rahmen der
Haftungsregelung des § 9.
(2) Die Mängeleinrede des §
478 BGB ist ausgeschlossen, wenn das Vorliegen des Mangels nicht unbestritten,
rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
(3) Für den Fall, dass sich
SunStop Bayern GmbH mit einer ihr obliegenden Leistung im Verzug befindet oder
diese Leistung unmöglich wird, stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen
Rechte zu. Die Ansprüche des Vertragspartners bestehen jedoch nur im Rahmen der
Haftungsregelung des § 9.
(4) Garantien: Sunstop Bayern
GmbH: Auf Mechanikteile von Lamellen/Rollos 3 Jahre, Außenfolie 2 Jahre,
Innenfolie 3 Jahre –
Insektenschutzsysteme: auf Rahmen 5 Jahre.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
(1) An gelieferten Sachen
behält sich SunStop Bayern GmbH das Eigentum, bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis/Angebot, vor. Soweit der
Verkauf eines Rechtes oder die Einräumung von Rechten an einem solchen
betroffen sind - insbesondere auch urheberrechtliche Nutzungsrechte - erwirbt
der Vertragspartner das Recht oder das Recht zur Nutzung erst mit vollständiger
Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis. (2) Unbeschadet
sonstiger Rechte ist SunStop Bayern GmbH berechtigt, die gelieferte Ware zur
Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Vertragspartner
angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§ 8
Überlassene Gegenstände
Von SunStop Bayern GmbH
vermietete oder leihweise zur Nutzung überlassene Gegenstände sind vom
Vertragspartner sorgsam zu behandeln. Nach Beendigung der Miet- oder
Verleihzeit sind diese unaufgefordert zurückzugeben. Die überlassenen
Gegenstände dürfen nicht verändert, weiterverkauft, verliehen oder verpfändet
werden.
§ 9 Haftung
(1) SunStop Bayern GmbH
haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt für vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche,
insbesondere eine Haftung aufgrund positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung.
(2) Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften sowie wegen arglistiger Täuschung haftet SunStop Bayern GmbH bei jeder schuldhaften
Verletzung. Die Haftung ist jedoch der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des
typischen vorhersehbaren Schadens.
(3) Die Haftung
für Mangelfolgeschäden aufgrund zugesicherter Eigenschaften ist ausgeschlossen,
sofern die Zusicherung nicht gerade vor der eingetretenen Folge schützen
sollte.
(4) Für andere
Haftungsgründe als die des Absatzes 3 haftet SunStop Bayern GmbH bei einfachen Erfüllungsgehilfen nur für grobes Verschulden und Vorsatz. Der Höhe nach ist
in diesen Fällen die Haftung begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes.
(5) Die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(6) Im Falle von
Warenlieferungen geht mit der Absendung an den Vertragspartner, spätestens aber
mit Verlassen des Unternehmenssitzes der SunStop Bayern GmbH die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den
Vertragspartner über, soweit die Ware auf dessen Wunsch an ihn versandt wird.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort
erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 10
Datenschutz
(1) SunStop Bayern GmbH weist
darauf hin, dass im Rahmen von Vertragsbeziehungen Daten erhoben, bearbeitet,
gespeichert und genutzt werden. Soweit dies zur vereinbarungsgemäßen
Vertragsdurchführung erforderlich ist, werden Daten auch an Dritte übermittelt.
(2) Darüber hinaus werden die
Daten von SunStop Bayern GmbH ausschließlich zu internen Marktforschungs- und
eigenen Marketingzwecken verwendet. Eine Weitergabe an Dritte außer zu dem in
Absatz 1 genannten Zweck erfolgt nur soweit dies gesetzlich vorgesehen oder
gerichtlich angeordnet ist.
(3) Der Vertragspartner hat
die Möglichkeit, unentgeltlich vollständige Auskunft betreffend der über ihn
gespeicherten Daten zu erhalten. Seine Einwilligungserklärung kann der
Vertragspartner jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
§ 11 Abtretungsverbot
Der Vertragspartner ist nicht
berechtigt Ansprüche gegen SunStop Bayern GmbH an Dritte abzutreten, soweit
nicht SunStop Bayern GmbH der Abtretung schriftlich zustimmt.
§ 12
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort - sowohl
für Zahlungen als auch für Lieferungen - ist der Unternehmenssitz der SunStop
Bayern GmbH.
(2) Soweit der
Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist,
ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
(3) Für die
Rechtsverhältnisse zwischen SunStop Bayern GmbH und dem Vertragspartner gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
§ 13
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser
AGB unwirksam sein oder werden so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon
nicht berührt.
§ 14 Vertretungsberechtigung
Zur
Vereinbarung von Abweichungen oder Ergänzungen von den vorstehenden Regelungen,
sind nur alle Gesellschafter der SunStop Bayern GmbH gemeinschaftlich oder ein
von diesen Personen schriftlich Bevollmächtigter berechtigt. Anderen Personen
fehlt die hierfür erforderliche Vertretungsmacht.
SunStop Bayern GmbH -
Geschäftsführer: